Allgemeine Geschäftsbedingungen der Admiral Living GmbH

Stand: 01.05.2025

1. Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Admiral Living GmbH mit Privat- und Geschäftskunden.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
(3) Vertragssprache ist Deutsch. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung.
(4) Mit Zustandekommen eines Vertrags erkennt der Kunde diese AGB an. Sie gelten auch für Folgegeschäfte, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.
(5) Kommunikation per E-Mail ist verbindlich, sofern keine andere Form ausdrücklich verlangt wird.

2. Vertragsabschluss

(1) Angebote der Admiral Living GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Fertigung zustande.
(2) Geliefert werden ausschließlich individuell geplante und gefertigte Produkte, die eindeutig auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
(3) Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Angaben (z. B. Maße, Farbwahl, Einbausituation) korrekt und vollständig bereitzustellen. Fehlerhafte Angaben können zu Verzögerungen oder Mehrkosten führen.

3. Preise und Zahlung

(1) Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – brutto inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Für Geschäftskunden erfolgt die Angabe in der Regel netto zzgl. MwSt.
(2) Die Zahlung erfolgt gemäß dem im Angebot genannten Zahlungsplan. Teilleistungen können gesondert abgerechnet werden.
(3) Skonti oder Nachlässe bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).

3.1 Ermittlung und Abrechnung der Segelfläche

(1) Die Ermittlung der endgültigen Segelfläche erfolgt nach Installation der Befestigungspunkte (z. B. Wandplatten, Masten) und anschließendem Aufmaß vor Ort. Aufgrund baulicher Gegebenheiten (z. B. nicht einbringbare Fundamente, unvorhergesehene Hindernisse wie Felsen, Leitungen oder Stahlträger) kann es erforderlich sein, Befestigungspunkte gegenüber der ursprünglichen Planung anzupassen. Infolge solcher Anpassungen kann sich die tatsächliche Segelfläche gegenüber der ursprünglich kalkulierten Fläche vergrößern oder verkleinern. Aufgrund der individuellen Montagesituation bei Sonnensegelanlagen sind geringfügige Flächenabweichungen technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.
(2) Flächenabweichungen bis ±10 % gelten als akzeptiert. Bei Abweichungen über ±10 % informiert Admiral Living den Kunden unverzüglich. Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen keine Einigung, steht beiden Seiten ein Rücktrittsrecht zu. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.
(3) Die Abrechnung erfolgt stets auf Basis der tatsächlich montierten Fläche zum vereinbarten Quadratmeterpreis. Der Gesamtpreis kann sich entsprechend erhöhen oder verringern.

4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Admiral Living GmbH. Bei gewerblicher Weiterveräußerung gilt dies entsprechend für den Erlös.

5. Lieferung und Annahmeverzug

(1) Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin zugesagt wurde.
(2) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, trägt er alle daraus entstehenden Mehrkosten.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass Montageflächen zugänglich und baulich vorbereitet sind.

6. Widerruf bei Individualfertigung

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da alle Produkte individuell gefertigt werden (§§ 355, 356 BGB).

7. Mängel und Gewährleistung

(1) Der Kunde hat die Ware bei Übergabe oder Montage auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu melden.
(2) Mängel werden durch Nacherfüllung behoben. Bei zweimaligem Fehlschlagen kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Keine Gewährleistung besteht bei unsachgemäßer Handhabung oder materialtypischen Veränderungen (z. B. UV-Verfärbung).

8. Haftung

(1) Admiral Living haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet, begrenzt auf 10.000 Euro.
(3) Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
(4) Eine Haftung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn besteht nur bei ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung.

9. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

10. Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Alle Entwürfe, Zeichnungen, Fotos und Texte bleiben geistiges Eigentum der Admiral Living GmbH.
(2) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck nach vollständiger Bezahlung.

11. Vertraulichkeit und Referenzen

(1) Admiral Living darf anonymisierte Projektfotos als Referenzmaterial verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Angebote und Planungsunterlagen sind vertraulich und dürfen nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen ist Bremen.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13. Datenschutz

(1) Admiral Living verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung und gibt diese nur weiter, soweit es zur Auftragsabwicklung erforderlich ist.
(2) Weitere Informationen finden sich unter www.admiral-living.de/datenschutz.

14. Baurechtliche Vorgaben und Genehmigungen

(1) Der Kunde ist verpflichtet, sich rechtzeitig vor Projektbeginn über etwaige Genehmigungspflichten, bauaufsichtliche Vorschriften oder Sonderregelungen zu informieren und erforderliche Genehmigungen eigenständig einzuholen – insbesondere bei öffentlich zugänglichen Flächen oder Sonderlagen. Die jeweils geltenden Landesbauordnungen (LBO) oder die Musterbauordnung (MBO) können hierbei maßgeblich sein.
(2) Sonnensegelanlagen gelten je nach Bundesland teilweise als verfahrensfreie Maßnahmen, sofern bestimmte Kriterien (z. B. Flächengröße, Nutzung) nicht überschritten werden. Eine bauaufsichtliche Prüfung kann jedoch im Einzelfall erforderlich sein.
(3) Admiral Living übernimmt keine Haftung für Genehmigungsfähigkeit, bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder statische Nachweise – insbesondere, aber nicht ausschließlich, bei elektrisch betriebenen Systemen (z. B. SunFurl® RE, RES, Wing, SoléRe, AERO, Shade, C4Sun, Bahama, May), bei denen aufgrund von Größe, Spannweite oder Nutzung eine Prüfung erforderlich sein kann.
(4) Das Risiko für Verzögerungen, Zusatzkosten oder Beanstandungen aufgrund fehlender Genehmigungen trägt der Kunde.

15. Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Ereignissen (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Lieferengpässen) ist Admiral Living berechtigt, Liefertermine angemessen zu verschieben. Eine Haftung besteht in diesen Fällen nicht.

16. Schraubfundamente

(1) Der Kunde stellt sicher, dass der Untergrund frei von Hindernissen (z. B. Leitungen) ist.
(2) Ist der Einbau technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar (z. B. > 500 Euro oder > 20 % Mehrkosten), kann Admiral Living die Ausführung ablehnen.
(3) Für Schäden durch nicht erkennbare Untergründe haftet Admiral Living nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

17. Bedienung, Reinigung & Pflege von Sonnensegeln

Für Wartung und Pflege gelten folgende besondere Hinweise:
(1) Für Schäden, die auf Alterung, UV-Belastung oder bereits bestehende Mängel zurückzuführen sind, übernimmt Admiral Living keine Haftung.
(2) Bei Segeln, die älter als zwei Jahre sind oder sichtbare Vorschäden aufweisen, kann keine Garantie auf schadenfreie Reinigung übernommen werden.
(3) Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rückgabe oder Lieferung schriftlich erfolgen.
(4) Kleinere Schäden wie Risse oder Löcher können bei älteren Segeln im Zuge der Reinigung auftreten. Ein Anspruch auf Ersatz besteht in solchen Fällen nicht; die Nachbearbeitung erfolgt in der Regel durch fachgerechte Reparatur.

17.1 Hinweise zu professionellen Sonnenschirmen

(1) Für professionelle Sonnenschirme – insbesondere Modelle der Hersteller Bahama und May – gelten modellabhängige Vorgaben zu Windstabilität, Verankerung, Pflege und Betrieb.
(2) Die Windbeständigkeit ist abhängig von Faktoren wie Schirmgröße, Technik (z. B. Teleskopmechanik), Bespannung und der Art der Verankerung (z. B. Bodenhülse, Schraubfundament, Plattensystem).
(3) Admiral Living orientiert sich an den offiziellen technischen Datenblättern und Herstellerangaben.
(4) Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen – insbesondere durch falsche Befestigung, Nutzung bei starkem Wind, unsachgemäße Lagerung oder Bedienfehler – sind von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, die jeweils mitgelieferten Montage- und Bedienhinweise sorgfältig zu beachten.

17.2 Nutzung & Betrieb von Sonnensegelanlagen

(1) Für alle von Admiral Living gelieferten Sonnensegelsysteme gelten die jeweiligen Herstellerangaben zur Montage, Bedienung, Wartung und Witterungssicherheit.
(2) Elektrisch betriebene Systeme – z. B. SunFurl (RE, RES, Wing, SoléRe, AERO), Shade oder C4Sun – sind automatisiert oder motorisiert gesteuert und dürfen nur bei geeigneten Temperaturen (über +5 °C) betrieben werden. Sie sind bei aufkommendem Wind oder Niederschlag rechtzeitig einzufahren.
(3) Manuell rollbare Systeme – z. B. SunFurl RM, RM light, RM MAX oder Shade manuell – erfordern manuelles Schließen bei Wind. Ein automatischer Schutzmechanismus besteht nicht.
(4) Fest verspannte Anlagen – wie SunFurl FX, FX-Kita oder vergleichbare Systeme – sind statisch gespannt und für den saisonalen Einsatz (z. B. Frühjahr bis Herbst) konzipiert. Die Nutzung im Winter oder bei Schneelast ist ausgeschlossen. Eine ganzjährige Nutzung erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, die jeweils mitgelieferten Bedienungs-, Montage- und Wartungshinweise zu beachten.
(6) Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Nichtbeachtung von Warnhinweisen, Witterungseinflüsse außerhalb der Toleranzbereiche oder unterlassene Wartung sind von der Haftung und Gewährleistung ausgeschlossen.

18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Eine ergänzende Vertragsauslegung nach dem mutmaßlichen Willen beider Parteien bleibt unberührt.

Jetzt individuelle Beratung anfordern

Ihr perfekter Sonnenschutz ist nur einen Anruf entfernt–lassen Sie sich jetzt persönlich beraten.